Das 1996 zum Schutz der Baubranche vor Billigkonkurrenz eingeführte Arbeitnehmerentsendegesetz entwickelt sich neuerdings zu einem Mindestlohngesetz für alle Branchen, die die Aufnahme in das AEntG beantragen. Durch das Arbeitnehmerentsendegesetz werden Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt und gelten aufgrund der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In Branchen
mit einer Tarifbindung von unter 50 % der Unternehmen, die deshalb
nicht ins Entsendegesetz aufgenommen werden können, kann ein Mindestlohn durch eine Änderung des Mindestarbeitsbedingungengesetz sichergestellt werden. Zweck des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) Mit der Aufnahme in das Entsendegesetz stellen die Unternehmen der jeweiligen Branche sicher, dass
ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Arbeit nach Deutschland
entsenden, verpflichtet werden, den Beschäftigten den im für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgesetzten Mindestlohn zu zahlen. Voraussetzung ist also, dass in der Branchen bundesweite
Tarifverträge bestehen. Wegen des europarechtlichen Verbotes der
Diskriminierung von Unternehmen aus anderen EU-Staaten dürfen
ausländische Arbeitgeber nur dann zur Einhaltung deutscher
Tarifverträge verpflichtet werden, wenn diese auch für alle
inländischen Arbeitgeber der betreffenden Branche bindend sind. Das
Arbeitnehmerentsendegesetz sichert damit bundesweite Standards und
schützt gefährdete Branchen vor Billigkonkurrenz aus anderen EU-Staaten. Branchen im Arbeitnehmerentsendegesetz In das Arbeitnehmerentsendegesetz sind zur Zeit (Stand 6/2008) folgende Branchen aufgenommen: Bauhauptgewerbe, Abbruchgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk,
Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk,
Briefdienstleistungen. Gebäudereiniger erhalten nach dem Entsendegesetz einen Mindestlohn von
mindestens 7,87 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten. Für
Baufacharbeiter liegt der Mindestlohn nach dem AEntG derzeit bei 12,40
Euro im Westen und 9,80 Euro im Osten. Durch die Aufnahme der oben genannten Branchen in das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind derzeit ca. 1,8 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping geschützt. Für weitere ca. 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen
Anträge zur Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor: Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit/Leiharbeit) ca. 630.000 Pflegedienste (Altenpflege) ca. 565.000 Wach- und Sicherheitsgewerbe ca. 170.000 textile Dienstleistungen im Objektkundenbereich ca. 30.000 Weiterbildung ca. 23.000 forstliche Dienstleistungen ca. 10.000 Bergbauspezialarbeiten ca. 2.500 Weitere Branchen können jederzeit die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen. In der Frankfurter Rundschau vom 12. April 2005 erklärte der
Hauptverband der Bauindustrie auf der Basis seiner Erfahrungen mit dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz: "Die Mindestlöhne sind ohne Alternativen,
ohne sie hätten mindestens noch mal 250.000 Bauarbeiter ihren Job
verloren." Text des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Den Gesetzestext des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) finden Sie auf unseren Seiten Geschichte des Arbeitnehmerentsendegesetzes Das Arbeitnehmerentsendegesetz hat die SPD gegen den Willen der CDU/CSU
durchgesetzt. Müntefering in der Regierungserklärung als Vizekanzler
und Bundesminister für Arbeit und Soziales am 11.10.2007 im Bundestag: "Wir haben in der Koalition eine schwierige, aber doch Einigung über zwei Instrumente erzielt, um Lohndumping und Dumpinglöhne zu verhindern: erstens das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Wir verändern das
Entsendegesetz und werden nächstes Jahr allen Branchen, die die
Voraussetzungen erfüllen, hier einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn
ermöglichen. Zweitens aktualisieren wir das Mindestarbeitsbedingungengesetz, um auch
diejenigen Branchen für Mindestlohnregelungen zu erreichen, in denen
die Tarifbindung unter 50 % liegt und die deshalb nicht ins
Entsendegesetz aufgenommen werden können. Auch das passiert in 2008. Darauf haben wir uns in der Koalition geeinigt; das setzen wir um." Den "Beschluss
des Koalitionsausschusses vom 18. Juni 2007 zur Ausweitung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und zur Modernisierung des
Mindestarbeitsbedingungsgesetzes" finden Sie auf den Seiten des BMAS im Wortlaut. Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte |